Im Folgenden möchte ich einen kurzen Auszug aus der Verfassung der Islamischen Republik Iran ins Deutsche übertragen, die in sprachenpolitischer Hinsicht insofern von Bedeutung ist, dass es sich beim genannten Text um das zentrale Rechtsdokument für jede sprachenpolitische Orientierung mit Bezug auf die Situation im heutigen Iran handelt. Mit dem „Auszug“ gemeint sind die Artikel 15 und 16 aus dem zweiten Kapitel unter der Überschrift „Sprache, Schrift, offizielle Geschichte und Flagge des Landes“. Die Übertragung erfolgt nah am persischen Original, d. h. möglich wortwörtlich, damit nicht nur der stilistische Charakter beibehalten wird, sondern dadurch auch keine rechtlichen Nuancen womöglich verloren gehen. Für den Vergleich füge ich am Ende das persische Original hinzu.
Artikel 15
Die offizielle und gemeinsame Sprache und Schrift des iranischen Volkes ist Persisch. Dokumente, Korrespondenzen und offizielle Texte sowie Schulbücher müssen in dieser Sprache und Schrift sein, wobei die Verwendung der lokalen Sprachen und der Ethniensprachen in der Presse und den Massenmedien einerseits und das Unterrichten ihrer Literaturen an Schulen andererseits ist neben der persischen Sprache frei.
Artikel 16
Da die Sprache des Koran und die der islamischen Wissenschaften und Lehre Arabisch ist und die persische Literatur sich gänzlich damit [d. h. mit dem Arabischen] vermischt hat, muss diese Sprache [Arabisch] nach der Primarstufe bis zum Ende der Oberstufe in allen Jahrgängen und allen Fachrichtungen unterrichtet werden.
اصل پانزدهم
زبان و خط رسمی و مشترك مردم ایران فارسی است. اسناد و مكاتبات و متون رسمی و كتب درسی باید با این زبان و خط باشد، ولی استفاده از زبانهای محلی و قومی در مطبوعات و رسانههای گروهی و تدریس ادبیات آنها در مدارس، در كنار زبان فارسی آزاد است.
اصل شانزدهم
از آنجا كه زبان قرآن و علوم و معارف اسلامی، عربی است و ادبیات فارسی كاملاً با آن آمیخته است، این زبان باید پس از دوره ابتدایی تا پایان دوره متوسطه در همه كلاسها و در همه رشتهها تدریس شود.
Schreibe einen Kommentar