Im Folgenden möchte ich wie letzte Woche einen kurzen Auszug aus der Verfassung der Republik Tadschikistan ins Deutsche übertragen, die in sprachenpolitischer Hinsicht insofern von Bedeutung ist, dass es sich beim genannten Text um das zentrale Rechtsdokument für jede sprachenpolitische Orientierung mit Bezug auf die Situation in der zentralasiatischen Republik handelt. Mit dem „Auszug“ gemeint ist der Artikel 2 aus dem ersten Kapitel mit der Überschrift „Die Grundlagen der Verfassungsstruktur“. Die Übertragung erfolgt nah am tadschikisch-persischen Original, d. h. möglich wortwörtlich, damit nicht nur der stilistische Charakter beibehalten wird, sondern dadurch auch keine rechtlichen Nuancen womöglich verloren gehen. Nach der Übersetzung folgt das tadschikische Original.
„Artikel 2
Die staatliche Sprache Tadschikistans ist die tadschikische Sprache.
Die russische Sprache funktioniert als die Sprache der Koexistenz zwischen den Nationalitäten.
Alle Nationalitäten und Ethnien, die innerhalb der Grenzen der Republik leben, haben das Recht darauf, ihre Muttersprache frei zu verwenden.“
„Моддаи 2
Забони давлатии Тоҷикистон забони тоҷикӣ аст.
Забони русӣ ҳамчун забони муоширати байни миллатҳо амал мекунад.
Ҳамаи миллатҳо ва халқиятҳое, ки дар ҳудуди ҷумҳурӣ зиндагӣ мекунанд, ҳуқуқ доранд аз забони модариашон озодона истифода кунанд.“
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