Die Verfassung der Republik Tadschikistan sprachenpolitisch betrachtet – Teil 3

Im Folgenden möchte ich die dreiteilige Beitragsserie zu einer selektiven Betrachtung der offiziellen Sprachenpolitik Tadschikistans beenden und wiederum einen kurzen Auszug aus der Verfassung der Republik Tadschikistan ins Deutsche übertragen, die in sprachenpolitischer Hinsicht insofern von Bedeutung ist, dass es sich beim genannten Text um das zentrale Rechtsdokument für jede sprachenpolitische Orientierung mit Bezug auf die Situation in der zentralasiatischen Republik handelt. Mit dem „Auszug“ gemeint sind diesmal die Artikel 65 und 88 aus dem vierten und achten Kapitel mit den Überschriften „Präsident“ und „Gericht“. Die Übertragung erfolgt nah am tadschikisch-persischen Original, d. h. möglich wortwörtlich, damit nicht nur der stilistische Charakter beibehalten wird, sondern dadurch auch keine rechtlichen Nuancen womöglich verloren gehen. Nach der Übersetzung folgt das tadschikische Original.

Artikel 65

Den Präsidenten wählen die Bürger Tadschikistans öffentlich, direkt, gleichberechtigt und in geheimer Wahl für eine Periode von 7 Jahren.

Eine Person kann für das Amt des Präsidenten der Republik Tadschikistan nominiert werden, welche nur die Staatsbürgerschaft der Republik Tadschikistan besitzt, nicht jünger als 30 Jahre ist, über Hochschulbildung verfügt, die Staatssprache beherrscht und innerhalb der Grenzen der Republik nicht weniger als die letzten 10 Jahre lang wohnhaft war.

(…)

Artikel 88

Die Richter behandeln die Fälle in gemeinsamer Form oder einzeln.

(…)

Das Gerichtsverfahren findet in der Staatssprache oder der Sprache der Mehrheit der lokalen Bevölkerung statt. Personen, die die Sprache des Gerichtsverfahrens nicht beherrschen, wird ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt.

Моддаи 65

Президентро шаҳрвандони Тоҷикистон ба тарзи умумӣ, мустақим, баробар ва овоздиҳии пинҳонӣ ба муҳлати 7 сол интихоб менамоянд.

Шахсе ба номзадии Президенти Ҷумҳурии Тоҷикистон пешниҳод шуда метавонад, ки танҳо шаҳрвандии Ҷумҳурии Тоҷикистонро дошта бошад, синни ӯ аз 30 кам набуда, дорои таҳсилоти олӣ бошад, забони давлатиро донад ва дар ҳудуди ҷумҳурӣ на камтар аз 10 соли охир истиқомат дошта бошад.

(…)

Моддаи 88

Судяҳо парвандаҳоро ба таври дастҷамъӣ ва ё танҳо баррасӣ мекунанд.

(…)

Мурофиа ба забони давлатӣ ва ё забони аксарияти аҳолии маҳал баргузор мегардад. Шахсоне, ки забони мурофиаро намедонанд, бо тарҷумон таъмин карда мешаванд.

Quelle: Verfassung der Republik Tadschikistan


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